Aviso acerca del almacenamiento de fotos y notificaciones por correo electrónico

Almacenar tus fotos para permitir nuevos pedidos es parte de nuestro servicio y, por lo tanto, es una parte contractual de la creación de una cuenta de cliente.

Además, el envío de recordatorios o notificaciones por correo electrónico (por ejemplo, la información sobre el suministro de fotos o su eliminación) es parte de nuestro servicio y, por lo tanto, no se necesita una solicitud de consentimiento por separado.

Debido a que el envío de correos electrónicos se está discutiendo ampliamente en los medios de comunicación, hemos decidido solicitar el consentimiento adicional para nuevas cuentas de clientes. Si no deseas recibir más mensajes de nuestra parte, escríbenos un correo electrónico o haz clic en el enlace dentro de una notificación por correo electrónico para cancelar la suscripción.

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AGB gelten, wenn nicht anders vereinbart:

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Olaf Nitz (im Folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

II. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Bestelltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und ist innerhalb bestimmter Fristen zurückzugeben. Eine Fristverlängerung kann vereinbart werden.

4. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

5. Das Bildmaterial darf an Dritte nur weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Auswahl und Sichtung dient. Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe innerhalb der angegebenen Frist. Kosten und Risiko für die vollständige und ordnungsgemäße Rücksendung sind von ihm zu tragen.

6. Das Einverständnis zur Veröffentlichung von auf dem überlassenen Bildmaterial abgebildeten Personen und/oder rechtlich geschützten Werken und/oder Gegenständen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und müssen vom Verwender selbst bei den Rechteinhabern eingeholt werden.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.) für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische oder elektronische Datenträger wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und bei Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzerne- oder Tochtergesellschaften, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild sowie gegen Übersendung mindestens zweier kostenloser Belegexemplare (mit Anstrich, unter Angabe, welches Bild an welcher Stelle veröffentlicht wurde. Nicht erforderlich bei Einblendungen in Film und Fernsehen. Ausnahmen bei werblichen Verwendungen können vereinbart werden.)

IV. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Die Bilder/Texte dürfen nicht sinnentstellend oder wahrheitsverändernd verwendet werden. Die Verwendung der Fotos zu Werbe- und zu Wahlkampfzwecken ist nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis des Fotografen zulässig. Personenbildnisse dürfen nur redaktionell verwendet werden. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) zu beachten. Der Fotograf übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung für Schäden oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der angebotenen Fotos/Manuskripte entstehen.

V. Honorare

1. Jede Art der Nutzung des angebotenen Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Preisangaben verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Es orientiert sich an der jeweils aktuellen Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing kurz MFM genannt.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75.00 pro Aufnahme an.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

6. Bei Auftragsfotografie ist das vereinbarte Auftragshonorar nur der Mindestpreis (Garantie). Bei größerer Aufmachung (Titel, ganz- oder mehrseitige Verwendung usw.) unterliegt die Honorierung des Abdrucks den üblichen Seiten- bzw. Titelsätzen. Falls ein Auftrags- oder Abnahme-Garantiehonorar vereinbart wurde, so ist es spätestens vier Wochen nach Erhalt der Bilder / Bildserien / Farbaufnahmen / Manuskripte fällig.

VI. Kosten & Gebühren, Rückgabe des Bildmaterials

1. Die Bearbeitungsgebühr für bestellte Sendungen richtet sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes. Zusätzlich wird eine Pauschale für Porto/Verpackung erhoben. Kurierkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Originaldias sind in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung der Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

5. Das Speichern von Bilddaten aus meiner Bilddatenbank ist kostenpflichtig. Die Gebühren beziffern sich pro Bild auf Euro 2.50 für PreView-Bilddaten, und Euro 8.- für HighRes-Bilddaten.

VII: Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI. 2.oder 3. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von: Euro 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate. Euro 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von: Euro 40,00 pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat. Euro 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat. Euro 250,00 pro Dia Original, Negativ oder anderem Unikat. Euro 1.500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.